Förderleitlinie Lions-Förderverein Langenfeld e.V.

Förderleitlinie Lions-Förderverein Langenfeld e.V.

Der Lions-Club Langenfeld fördert über den Lions-Förderverein Langenfeld e.V. laut Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Die Satzungszwecke werden im Sinne der Ideale von Lions Clubs International entsprechend den Beschlüssen des Lions-Club Langenfeld verwirklicht.
Was wird gefördert?
Der Lions-Förderverein Langenfeld e.V. fördert gemeinnützige Projekte in den Förderbereichen:
    •    Kinder- / Jugendhilfe
    •    Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Gesundheitsfürsorge, sowie der Gewalt- und Drogenprävention
    •    Hilfe für Menschen mit Behinderung
    •    Medizinische Hilfen insbesondere für Kinder und Jugendliche
    •    Hilfe für alte / demente / todkranke Menschen
    •    Hilfe für Bedürftige / Menschen in Not
    •    Bildung und Kultur (Kunst, Musik, Theater, Sport etc.)
    •    Talentförderung für Kinder und Jugendliche
    •    Integration/ Flüchtlingshilfe
    •    Völkerverständigung / internationaler Austausch
    •    Nachhaltigkeit / Klima- und Umweltschutz

Für die Anfragestellung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn diese erfüllt sind, können Sie ein Anfrage über das hinterlegte Formular stellen.
Wer kann eine Anfrage beim Lions-Förderverein Langenfeld e.V. stellen?
    •    Jegliche gemeinnützige Einrichtung, Verein, Gesellschaft und Körperschaft, deren Anträge den Satzungszwecken des Lions-Club Langenfeld entsprechen.


Wer kann keine Anfrage stellen?
    •    Privatpersonen können keine Anfrage stellen.


Welche Voraussetzungen müssen die Projekte/Maßnahmen erfüllen?
    •    Das Vorhaben hat – zum Zeitpunkt der Anfragestellung – noch nicht begonnen.
    •    Alle weiteren Möglichkeiten zur anderweitigen Finanzierung sind ausgeschöpft.
    •    Das Projekt/die Maßnahme entspricht einem der ausgewiesenen Satzungszwecke.
    •    Der Lions-Club Langenfeld behält sich vor, dass der Anfragesteller/die Anfragestellerin eine angemessene Eigenleistung zur Maßnahme erbringt.

Welche Kosten werden übernommen?
    •    Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten gefördert werden.
    •    Lokale Projekte stehen dabei im Fokus.

In welcher Form erfolgt der Verwendungsnachweis? 
Die Verwendung der Förderung ist durch eine Kostenaufstellung nachzuweisen. Ein eventueller Restbetrag kann nur in Abstimmung für andere Zwecke verwendet werden oder ist zurückzuzahlen

Publizieren der Förderung
In einer der Förderung angemessenen Weise erfolgt eine Außendarstellung der Förderung durch die Lions z.B. Pressearbeit, Veröffentlichung auf Websiten/Homepage/Social Media, Erwähnung in Jahresberichten etc.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, finden Sie hier das Anfrageformular.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
 

Bitte verwenden Sie für eine Förderanfrage den unten bereitgestellten excel Anfragebogen und senden ihn ausgefüllt an foerderanfrage@lions-club-langenfeld.de